Als Anwaltskanzlei für Gießen und Schotten bieten wir natürlich überregionale Kooperationsvertretungen für und mit verbundenen Rechtsanwälten an.
Das Thema Unterhalt wird immer dann relevant, wenn sich Mütter und Väter trennen. Während das Elternteil, bei dem das Kind verbleibt, durch Pflege und Betreuung für den Unterhalt des Kindes sorgt, muss das andere Elternteil seinen Beitrag durch einen Geldbeitrag leisten. Wird dieser Unterhalt nicht gezahlt, springt der Staat im Rahmen des Unterhaltsvorschusses ein.
Doch nicht nur an Kinder muss Unterhalt gezahlt werden! Häufig werden auch der nacheheliche Unterhalt, der Trennungsunterhalt oder der Betreuungsunterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes gefordert. Auch für die eigenen Eltern muss unter Umständen Unterhalt gezahlt werden. Die Höhe des Unterhalts wird durch die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie geregelt. Diese Tabelle berücksichtigt das Einkommen, das Vermögen und die Lebensverhältnisse einer Person und gibt so einen Hinweis auf den monatlichen Unterhaltsbedarf.
In dem Dickicht aus Paragraphen, Rechten und Pflichten ist es schwer, den Überblick zu behalten. Gerade wenn es um Geld geht, können Emotionen hochkochen und Streitigkeiten eskalieren. Zu hohe Unterhaltsforderungen können darüber hinaus auch zu einem finanziellen Ruin der betroffenen Personen führen. Darum bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei Fachanwaltschaften, die explizit auf die Rechtsgebiete der Unterhaltsleistungen spezialisiert sind. In einem für Sie kostenfreien telefonischen Erstberatungsgespräch geben wir Ihnen gerne einen Überblick und entwickeln in der Folge gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie, um Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.