Zum 01.08.2013 wurde das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes geändert. Seither erhalten Eltern nach dem Auslaufen des Elterngeldes für bis zu 22 weitere Monate sog. Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind zu Hause selbst betreuen oder von einer nicht öffentlich geförderten Stelle betreuen lassen. Der Kommentar „Wiegand“ enthält die aktuellen Entwicklungen und Änderungen. Er enthält auch die neuen Regelungen zum Betreuungsgeld. Der Kommentar bearbeitet das gesamte BEEG und Nebengesetze, wie z. B. das Mutterschutzgesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Der Wiegand enthält auch die Richtlinien zum BEEG des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Musterformulare für Anträge, Ausfüllhilfen sowie ein Praxisleitfaden runden das Werk ab.
ISBN 978-3-503-09780-7