Verdacht auf Geburtsschaden ? Nichts überstürzen

Die Geburt eines Kindes ist ein äußerst emotionaler Moment. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten und besteht deshalb der Verdacht auf einen Fehler einer bei der Geburt Beteiligten Person, ist weder Vater noch Mutter emotional in der Lage, sich objektiv mit der Situation auseinander zu setzen. Das ist auch nicht notwendig. Zunächst gilt die vollständige Aufmerksamkeit der Gesundheit des Kindes.
Mögliche Ansprüche usw. können zu einem späteren Zeitpunkt in Ruhe und mit einem gewissen Abstand beurteilt werden. Die Verjährung beträgt 3 Jahre und kann problemlos verlängert werden. Zur Prüfung möglicher Ansprüche ist es wichtig, die Situation während der Geburt medizinisch und juristisch objektiv korrekt einzuschätzen. Fachlicher Rat durch spezialisierte Anwälte und Mediziner ist wichtig.
In unserer täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass Haftpflichtversicherer schon kurz nach der Geburt auf eine gütliche Einigung drängen. Darauf darf man auf keinen Fall eingehen. Man vernichtet ansonsten unter Umständen ohne Not Ansprüche des Kindes in erheblichem Umfang.
Deshalb immer erst fachlichen Rat einholen (RA Kai Wiegand, Fachanwalt für Medizinrecht). Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.
Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.
In unserer täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass Haftpflichtversicherer schon kurz nach der Geburt auf eine gütliche Einigung drängen. Darauf darf man auf keinen Fall eingehen. Man vernichtet ansonsten unter Umständen ohne Not Ansprüche des Kindes in erheblichem Umfang.
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Rechtsanwaltskanzlei Wiegand & Wiegand
Neuenweg 9
35390 Gießen
0641-31666
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