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  • Der Gießener Anwalts-Blog

Neues EU-Erbrecht macht Ehegattentestamente zur Makulatur

GIESSEN Das seit Sommer 2015 geltende EU-Recht macht unter Umständen deutsche Testamente null und nichtig!
Es gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes
Aufgrund der seit Auguste 2015 EU–Erbrechtsverordnung ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit für das geltende Erbrecht maßgeblich, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Beispielsweise für Rentner die Ihren verdienten Ruhestand ganz oder teilweise auf Mallorca, in Portugal oder Griechenland verbringen oder Erblasser die sich in einem ausländischen Pflegeheim pflegen lassen, gilt dann das Recht des Landes in dem sie eben ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also etwa Spanien, Portugal oder Griechenland. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die sich durch das bekannte und beliebte „Berliner Testament“ wechselseitig zu Erben eingesetzt haben, kann dies dazu führen, dass das Testament wertlos wird, denn zahlreiche Länder in der EU kennen das gemeinschaftliche Testament nicht, so dass es, wenn wegen des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers deren Rechtsordnung zur Anwendung kommt, ein böses Erwachen des überlebenden Ehegatten gibt: Die wechselseitige Erbeinsetzung ist dann unwirksam!
Was ist der „gewöhnliche Aufenthalt“?
Ungeklärt ist wie lange der „gewöhnliche Aufenthalt“ begründet sein muss und wie ein ständiger Wechsel für Sommer- und Winteraufenthalte zu beurteilen ist. Dies kann unterschiedlich ausgelegt werde.
Wie kann das Berliner Testament gerettet werden?
Betroffene Erblasser können jedoch dafür sorgen, dass deren Testament und deutsches Erbrecht, auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, dennoch zur Anwendung kommt. Der bzw. die Erblasser können nämlich eine Rechtswahl treffen und bestimmen dass in jedem Fall das Recht der Staatsangehörigkeit gelten soll. Dies kann auch noch nachträglich angeordnet werden, ohne, dass das bereits bestehende Testament geändert oder ergänzt werden muss. In allen neu zu errichtenden Testamenten wird Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in jedem Fall dazu raten, eine solche Rechtswahl zu treffen, damit Sie auch an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ruhig schlafen können.
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Rechtsanwaltskanzlei Wiegand & Wiegand
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