Fachanwälte für Medizinrecht, Erbrecht und Familienrecht

Prozessfinanzierung

Beinahe jeder Rechtsstreit birgt unkalkulierbare Risiken!

Kanzlei  Wiegand & Wiegand, Prozessfinanzierung Prozessfinanzierung
 An sich eine alltägliche Situation: Sie haben einen Anspruch, der Gegner will nicht zahlen. Wenn Sie Ihre Forderung realisieren wollen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht - mit einem guten Anwalt. Damit werden sofort Vorschüsse fällig. Das bedeutet außerdem, dass Sie im Falle der Klageabweisung auf sämtlichen Kosten, auch auf denjenigen der Gegenseite, sitzen bleiben. Je nach Streitwert kann es sich dabei um erhebliche Summen handeln. Zeugenauslagen und Sachverständigenkosten fallen noch zusätzlich ins Gewicht.

Dabei sind die Erfolgschancen oft ungewiss: Denn wer Recht hat, muss noch lange nicht Recht bekommen.


Wir sorgen dafür, dass ein säumiger Schuldner nicht zur finanziellen Katastrophe wird.

 

Die Lösung

Grundsätzlich kann jeder Zahlungsanspruch ab einem Streitwert von 5.000,00 € finanziert werden.

Grundsätzlich übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten, die Ihnen für die Prozessführung nach den Kostengesetzen entstehen.


Im Einzelnen sind dies:

  • - Vorschüsse für den Anwalt und das Gericht,
  • - Kosten für Zeugen und Sachverständige,
  • - Kostenerstattungsansprüche der Gegenseite,
  • - Vollstreckungskosten.

Kurz: Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Prozesskosten.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung erhalten Sie, unter

info@wiegand-wiegand.de